Wahlprüfsteine
Kreisverband Kyffhäuserkreis der Gartenfreunde e.V.
Welche Bedeutung hat für Sie das Kleingartenwesen? In welcher Art und Weise, Ideen und Vorstellungen können Sie die Kleingartenvereine unterstützen?Das Kleingartenwesen hat eine lange Tradition, die sowohl in sozialer, ökologischer als auch städtebaulicher Sicht zu betrachten ist. Leider hat im Kyffhäuserkreis das Kleingartenwesen auf Grund der demografischen als auch der sozialen Entwicklung starke Einbrüche zu verzeichnen, viele Kleingärten stehen leer. Dieser Trend ist wohl kaum umkehrbar. Daran kann grundsätzlich auch ein Landrat wenig ändern. Ungeachtet dessen halte ich es aber für wichtig, dass ein Landrat stets ein offenes Ohr für einen so großen Kreisverband hat und auch wenn es nicht direkt in den Zuständigkeitsbereich fällt, an Problemlösungen interessiert ist. Wie das konkret aussehen kann, ist dann im Einzelfall zu entscheiden.
Durch die demografische Entwicklung im Kreisgebiet verlieren immer mehr Vereine ihre Mitglieder. Der Altersdurchschnitt im Kreisverband liegt derzeit bei 64 Jahre. Durch die Entwicklung ist der Leerstand von Gartenparzellen auf 254 Parzellen angestiegen und 250 Parzellen werden von Mitgliedern zusätzlich zu ihrer Eigenen noch bewirtschaftet, so das 504 Parzellen zur Vergabe anstehen. In Zukunft werden wir um den Rückbau und die Auflösung einiger Vereine nicht drum herum kommen.Wird es mit Ihnen als Landrat/in eine finanzielle und materielle Unterstützung des Kreisverbandes bezüglich des Rückbaus geben?Die Belastung der Kleingartenvereine durch den Mitgliederrückgang ist mir ebenso bewusst, wie die Tatsache, dass einige Vereine so stark vom Mitgliederrückgang betroffen sind, dass es zum Rückbau kommen muss.
Vordergründig fällt dies natürlich nicht in die Zuständigkeit und Verantwortung des Landkreises, die Pachtverträge sind im Regelfall mit den Kommunen abgeschlossen.
Dies bedeutet bei der derzeitigen finanziellen Lage des Landkreises, dass eine finanzielle Unterstützung haushaltsrechtliche Probleme hervorrufen kann. Eine generelle Zusicherung kann also nicht gegeben werden. In Problemfällen muss über Einzellösungen beraten werden.
Die Sportvereine können die Sporthallen und andere Sportanlagen unentgeltlich nutzen. Die Kleingartenvereine zahlen für die Nutzung des Bodens einen Pachtzins an die jeweilige Kommune. In vielen Kommunen des Landes Thüringen wird dieser Pachtzins an die Vereine in Form von Fördermitteln zurück gegeben. Wie ist Ihre Meinung zur Rückführung des Pachtzinses an die Vereine in Form von Fördermitteln?Die Unterstützung von Vereinen erfolgt, unter anderem auch in Abhängigkeit von gesetzlichen Gegebenheiten, sehr unterschiedlich. In so fern halte ich es nicht für so glücklich, hier Vergleiche zu Sportvereinen zu ziehen, welche ein Kleingärtner, mal sinnbildlich betrachtet, zwischen Birnen und Äpfeln ja ebenso nicht ziehen würde.
Da die Pachtverträge mit den Kommunen abgeschlossen wurden, können natürlich auch nur die Kommunen selber über eine Rückführung des Pachtzinses befinden.
Ich bedauere es, Ihnen aus rechtlicher Sicht keine anderen Antworten geben zu können, insbesondere, da die Zuständigkeit zu den Fragen 2 und 3 außerhalb des Verantwortungsbereiches eines Landrates liegt. Es liegt mir auch fern, jetzt Wahlversprechen zu machen, die später kaum haltbar sein werden.
Ungeachtet dessen möchte ich aber meine Bereitschaft erklären, bei der Problemlösung behilflich zu sein.
15.04.2012 / Torsten Blümel