Verfassungsschutz beobachtet LINKE

Der Verfassungsschutz beobachtet also DIE LINKE. Naja, das ist ja nichts Neues. Neu daran ist nur, also zumindest an der Information, dass es ein Drittel der linken Bundestagsabgeordneten betrifft.

Nehmen wir uns unter diesem Aspekt mal das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor:

Artikel 20, Absatz 2 legt die höchste Gewaltenteilung fest: Legislative, Executive und Judikative… sprich Bundestag, Regierung und Justiz. Also den Verfassungsschutz (VS) finde ich dabei nicht. Darf der VS jetzt die Legislative, sprich Bundestagsabgeordnete überwachen? Kann ich so dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Also arbeitet der VS gegen das Grundgesetz und unternimmt Versuche, diese Ordnung zu beseitigen.

Wa sagt das Grundgesetz dazu? Aufklärung bringt uns ebenso Artikel 20, aber nun im Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wobei wir dabei nun etwas weitergehen können. Mal so betrachtet, dass der VS durch den Bundestag kaum kontrollierbar ist (auch wenn Artikel 45d das Kontrollgremium festlegt)… aber von irgend woher muss er ja seine Anweisungen bekommen. Die Justiz wird es kaum sein, also bleibt ja nur die Regierung. Das würde also bedeuten, die Regierung versucht den Bundestag zu überwachen, was wiederum bedeutet, sie versucht die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen. Somit sind wir mit der Regierung wieder bei Absatz 4 von Artikel 20: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen… Somit legitimiert das Grundgesetz Widerstand gegen die Regierung.
Wobei wir zur Bestätigung gern noch auf die Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes zurückgreifen können: Niemand darf wegen… seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden…. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Dagegen würden also Regierung samt VS so ziemlich verstoßen.

Da sind wir dann auch schon wieder bei Artikel 45d des Grundgesetzes: Der Bundestag bestellt ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes… Also wenn das Gremium nicht in der Lage ist, den VS zu kontrollieren, kann das doch nur daran liegen, dass die Mehrheit im Bundestag die Regierung stützt. Und somit sind wir wieder bei Artikel 20, Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen… Das wären jetzt also die Regierung und eine Mehrheit im Bundestag. Wobei das eine recht große Mehrheit ist, die sich seit 1998 über SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP zusammensetzt. Die wiederum wird gewählt. Vom Bürger. Und wer eine der Parteien wählt, verstößt also gegen das Grundgesetz.

Eigentlich fehlt jetzt nur noch eine Erklärung: Was ist Widerstand?
Da das Grundgesetz hier keine Einschränkungen vorgibt und Wahlen noch nicht verboten sind, weil sie eh nichts ändern, ist also jede Form des Widerstandes durch das Grundgesetz sanktioniert. Wenn es so gewollt wäre, würde es ja drinstehen. Na wenn das nicht mal eine Option ist.

Wobei sich der Kreis am Ende zu einem großen Teil schließt. Wenn die Regierung und der Bundestag zu einem übergroßen Teil gegen das Grundgesetz verstößt, diese aber von einem bestimmten Prozentsatz der Bevölkerung gewissenswidrig gewählt werden und der Rest politikmüde ist bleiben nur 2 Erkenntnisse: 1. Eigentlich müsste ein Großteil der Bevölkerung samt Bundestag und Regierung - mit Ausnahme der LINKEN - vom VS überwacht werden und somit der VS selber und 2. Wer bleibt dann außer der LINKEN noch für den Widerstand übrig?
Ein Teufelskreis…..


24.01.2012 / Torsten Blümel