Nordhäuser Sozialgericht überlastet

Das Nordhäuser Sozialgericht ist überlastet, die Richterstellen reichen nicht aus, obwohl mittlerweile um 40% erhöht. An den sonst üblichen Sozialgerichtsprozessen kann das nicht liegen. Denn seit 2005 nehmen die Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide zu und machten in 2011 fast 80% aller Klagen aus.

Wenn ein Bereich, hier also das SGB II, solch einen massiven Anteil an den Klagen hat, kann man getrost davon ausgehen, dass hier wesentliche Mängel in der Gesetzgebung vorhanden sind. Aber nicht nur da. Wenn teilweise Angestellte in den Jobcentern befristete Arbeitsverträge haben, von deren Verlängerung man finanziell abhängig ist, damit man nicht zukünftig auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzt, lässt das aus rein menschlicher Logik Rückschlüsse zu.

Zusätzlich lässt sich feststellen, dass die stetig verkündete Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt aus dem Hause von der Leyen eigentlich Auswirkungen haben müsste. Die Zahl der Klagen müsste doch eigentlich zurück gehen, wenn es weniger Arbeitslose gibt. Es ist aber so, dass viele neue Arbeitsverhältnisse mit so wenig Lohn verbunden sind, dass die Menschen über Hartz-IV aufstocken müssen. Im Bundesdurchschnitt soll mittlerweile jeder dritte Euro in den Jobcentern an Aufstocker gehen.

Die Arbeitsfähigeit der Sozialgerichte lässt sich nicht mit mehr Richtern herstellen. Der Sinn sollte sein, dass es garnicht erst zu Klagen kommt. Und dies geht nur, in dem man Hartz-IV-Empfänger schon aus der Gesetzgebung heraus nicht mehr als Menschen 3.Klasse behandelt. Aber das ist nicht gewollt, man braucht diese Buhmänner und - frauen, damit der Rest der Masse ruhig bleibt und einen Blitzableiter hat.
Und ja, es sind CDU/CSU und FDP, die gerade diese Politik machen. Man sollte aber nicht vergessen, dass SPD und GRÜNE dies erfunden haben.

Hohe Zahl an Hartz-IV-Verfahren überlastet Thüringer Sozialgerichte - Thüringer Allgemeine vom 04.01.2012


04.01.2012 / Torsten Blümel